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Steuern sparen: Ferienimmobilien als Kapitalanlage

Quelle: Markt und Mittelstand 06/2008

Besonders beliebt bei Ferienimmobilien sind mit gut 40 Prozent die Küstenregionen an Nord- und Ostsee - und das nicht nur in den Sommermonaten. Auf diesen Trend reagieren auch die Immobilienanbieter.

"Ich habe letztes Jahr ein Ferienhaus für etwa 173.000 Euro gekauft", berichtet Helmut G., Eigentümer in Baabe auf Rügen und einer von ca. 900.000 Deutschen, die eine Ferienimmobilie in der Heimat besitzen.
"Mit dem Ferienhaus kann ich privates Vergnügen mit der finanziellen Absicherung fürs Alter verknüpfen", so Helmut G.

Immobilien sind nach wie vor der Klassiker unter den sicheren und langfristigen Kapitalanlagen. Aufgrund der hohen Nachfrage können insbesondere Ferienimmobilien in Top-Strandlagen eine Wertsteigerung von bis zu 20% erzielen.

Studien zufolge werden die Käufer von Ferienimmobilien immer jünger: Mit durchschnittlich 44,9 Jahren stehen sie mitten im Berufsleben im Vergleich zum Durchschnittskäufer der 90er Jahre, der sich mit 54,2 Jahren der Frührente näherte. Stark nachgefragt werden die Zweitwohnsitze bzw. Urlaubsdomizile von Familien und Paaren. Neben der emotionalen komponente bietet das eigene Ferienobjekt attraktive Einnahmemöglichkeiten, sofern der Eigentümer sein Haus zumindest zum Teil vermietet.

Dies wissen zwei Drittel der Interessenten von Ferienimmobilien zu schätzen, die in einer Umfrage angaben, die Immobilie sowohl zum Eigenbedarf als auch als Kapitalanlage zu verwenden.
Durch die gezielte Nutzung von Steuervorteilen finanziert der Staat sogar teilweise die Ferienimmobilie. Gordon Gorski, Vertriebsleiter der Kristensen Group, Anbieter von Ferienimmobilien in Deutschland, erklärt: "Wenn Ferienimmobilien zum Teil vom Eigentümer genutzt und teils vermietet werden, lassen sich Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzen. Liegen Ausgaben wie Finanzierungsaufwendungen, Kreditzinsen, laufende Neben- und Werbungskosten über den Mieteinnahmen, so entstehen rote Zahlen, die das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast des Eigentümers senken."
Der Fiskus sponsert diese Steuervorteile aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei dauerhafter Erwirtschaftung von Verlusten droht wegen "Liebhaberei" die Nichtanerkennung der Verluste. "Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht", so Gorski. "Sie erscheint dem Finanzamt glaubhaft, wenn die Fremdvermietung über professionelle Vermittler geleistet oder eine Selbstnutzung der Immobilie durch den Eigentümer vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen wird." Darüber hinaus darf die "ortsübliche Vermietungsdauer" nicht um mehr als 25 Prozent unterschritten werden. Der so genannte Werbungskostenabzug kann aber selbst beim Verfehlen der Mindestvermietungszeit noch gerettet werden, wenn eine Ertragsprognose über 30 Jahre positiv ausfällt.

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